Google+

Rauchmelderprüfung

Die in den Wohnungen befindlichen Rauchmelder müssen einmal jährlich (im 4. Quartal) von den Mietern selbst geprüft werden. Dazu wurden per Mail Checklisten verschickt, die bitte bis zum 31.12. zurückgeschickt werden müssen.

Keine Kommentare möglich.